IT-Sicherheit

Land NRW fördert Digitalisierung und Cybersicherheit in Unternehmen

Mit dem neuen Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital unterstützt das Land NRW kleine und mittlere Unternehmen dabei, externe Expertise für die (Weiter-)Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren zu erhalten.

Programm Mittelstand Innovativ & Digital

Digitalisierungsgutscheine für kleinere und mittlere Unternehmen

Mit der Gutscheinvariante MID-Digitalisierung können Unternehmerinnen und Unternehmer ihren Betrieb digital aufstellen und eine externe Begleitung für die (Weiter-)Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren erhalten. Die externen Dienstleistungen können dabei in Form von Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungstätigkeiten geschehen.

Fördergegenstand:

  • Produkte und Dienstleistungen – Intelligente Applikationen unterstützen Handwerk, Dienstleistung und Handel
  • Cyber Physical Systems und Industrie 4.0 – Vernetzung von Maschinen in der Produktion

Förderhöhe und Förderquoten:

Max. Fördersumme: 15.000 €

Min. Fördersumme: 5.000 €

Voraussetzungen u.a.:

Unternehmen muss ein KMU mit Sitz in NRW sein.

Weitere Informationen erhalten sie auf der offiziellen Homepage „Mittelstand-Innovativ & Digital“ des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie es Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-gutscheine/digitalisierungsgutschein.

MID-Digitale Sicherheit

Mit der Gutscheinvariante MID-Digitale Sicherheit unterstützt das Land NRW kleine und mittlere Unternehmen dabei, die eigenen Sicherheitsstandards zu verbessern, Sicherheitsprobleme zu beheben und sensible Daten zu schützen. Das Teilprogramm fördert Maßnahmen in drei verschiedenen Schwerpunkten, die beliebig miteinander kombiniert werden können:

  1. Unternehmen können mithilfe der Förderung eine Analyse des Ist-Zustandes der IT-Sicherheit durchführen lassen und Maßnahmen ergreifen, um die dadurch erkannten Schwachstellen zu beheben.
  2. Es werden Schulungen der Mitarbeitenden gefördert, um diese für digitale Sicherheit zu sensibilisieren und gezielt fortzubilden.
  3. Die Anschaffung von Software für den IT-Basisschutz (z. B. Anti-Viren- und Anti-Ransom-Software) wird gefördert.

Die geförderten Unternehmen werden mit bis zu 15.000 Euro unterstützt, wobei die Förderquote für Kleinst- und kleine Unternehmen bei 80 % liegt und die Förderquote für mittlere Unternehmen bei 60 %. Weitere Informationen sind auf der Programmseite (https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-digitale-sicherheit) hinterlegt.

Beratung vom Anwalt

Bei Kanzlei Streicher & Lütgendorf verfügen wir über ein attraktives Rechtsberatungsportfolio zur Begleitung unserer Mandanten bei digitalen Diensten.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie mehr über unseren Beitrag erfahren möchten. Wir freuen uns über den Austausch mit Ihnen!