
Expertise und Tätigkeit
Rechtsanwältin Eva Streicher ist Fachanwältin für IT-Recht und berät Sie umfassend in den Bereichen IT-Recht und Medienrecht. Die weiteren Schwerpunkte ihrer Tätigkeit bilden das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht.
Die zweite juristische Staatsprüfung absolvierte sie 2013 vor dem Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Kurz danach schloss sie sich einer IT-IP-Kanzlei in Recklinghausen an und beantragte die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Bereits seit Beginn ihrer anwaltlichen Praxis (und ihres Studiums) legte Rechtsanwältin Streicher den Fokus klar auf die Bereiche IT-, Urheber- und Medienrecht.
Sie bringt neben viel Erfahrung und Wissen in den klassischen Rechtsproblemen wie Abmahnungen und Prozessführungstaktik auch Sachkunde aus mehreren hundert Spezialfällen mit sich (u.a. Open-Source, Versand-Apotheken-Recht, medizinische Apps, Software-Lizenzvereinbarung für die Autozuliefererindustrie, mobile Notrufgeräte, Hausnotrufgeräte, Kassensystem-Verträge, Full-Service-Agentur-Verträge, internationale Zustellung von einstweiligen Verfügungen und Klagen gegen Twitter und Google, CAD-Software-Verträge für die Bahnindustrie, Absicherung eines Online-Finanzportals).
Fortbildung
- Fachanwaltszertifikat IT-Recht
- regelmäßige Teilnahme an fachspezifischen Seminaren (Rechtsprechungsüberblick, Gesetzesänderungen etc.)
Rechtsreferendariat
- ARTE G.E.I.E., Service Juridique, Frankreich
- Materna Information & Communications SE, Legal Department
- OLG Hamm
Studium
- Rechtswissenschaften, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Schwerpunktbereich: Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht)
- Faculté de droit, Université de Genève, Droit de l'art et des biens culturels (Recht d. Kunst- und Kulturgüterschutzes), propriété intellectuelle (Geistiges Eigentum)
- Praktikantin im Justiziariat, ZDF Zweites Deutsches Fernsehen, Abteilung Urheberrecht (europäische Gesetzgebung, Verbände, Verwertungsgesellschaften), Kabeleinspeisung
Sprachen
- Deutsch
- Französisch
- Englisch
Mitgliedschaften
- DAVIT Arbeitsgemeinschaft IT-Recht
- Deutscher Anwaltverein e.V. - DAV
- Anwalt- und Notarverein Dortmund
- Forum Junge Anwaltschaft
- Rechtsanwaltskammer Hamm
Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Gehalt für gleiche Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Gehalt zahlt. Daran ändert nichts, wenn der männliche Kollege einen höheren Lohn fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Februar 2023 – 8 AZR 450/21 –).


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Nur eine einzige schlechte Bewertung im Netz kann für Unternehmen existenzbedrohlich werden oder zumindest den Tag vermiesen. Und auch vor deutschen Gerichten werden regelmäßig Fälle verhandelt, die sich um die Löschung geschäftsschädigender Kritiken drehen.
